Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsvereinbarung

zwischen

Memogic GmbH (nachfolgend als „Anbieter“, „Memogic“ bezeichnet)

und

dem Plattform-Nutzer (nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet)

– Anbieter und Nutzer einzeln oder gemeinsam im Folgenden auch “Partei” oder “Parteien
– Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien den nachfolgenden Vertrag (“Vertrag“):

§ 1 Gegenstand des Vertrags

Gegenstand dieses Vertrags ist die zeitweise Bereitstellung und Nutzung eines Softwareprodukts (nachfolgend als „Memogic-Plattform“ oder „Plattform“ bezeichnet) gegen Entgelt. Memogic bietet eine digitale Wissensverbreitungsplattform an. Zentraler Bestandteil ist die Erstellung, Anpassung, Aktualisierung, Verbreitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung, Ordnung und der Export von Inhalten (auch „Karten“). Dokumenten sowie von zur Verfügung gestellten Coachingmaterialien.

§ 2 Bereitstellung von Software durch den Anbieter

  1. Der Anbieter stellt dem Nutzer das Recht zur Nutzung der Plattform für die Dauer dieses Vertrages zum Abruf über das Internet zur Verfügung. Eine auf die konkreten Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung der Plattform ist nicht geschuldet und nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages. Die Plattform ist über das Internet zugänglich.
  2. Der Anbieter verpflichtet sich, im Bereitstellungszeitraum dem Nutzer Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Plattform erforderlich sind, bereitzustellen und diesen darüber zu informieren. Installiert der Nutzer diese nicht, so haftet Memogic nur dann für einen Mangel, wenn die Voraussetzungen des § 327 f Abs. 2 BGB erfüllt sind.
  3. Die vorgenannte Updateverpflichtung erstreckt sich nicht auf Updates, mit denen wesentlich neue Funktionen zur Verfügung gestellt werden.

§ 3 Nutzungsrecht

Memogic räumt dem Nutzer ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der Memogic-Plattform ein.

§ 4 Pflichten des Nutzers

  1. Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Plattform setzt voraus, dass die vom Nutzer eingesetzte Hard- und Software den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der Plattform entsprechen. Er hat diese technischen Mindestanforderungen sicherzustellen.
  2. Der Nutzer verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte oder Inhalte, für die er nicht die erforderlichen Rechte besitzt, auf der Plattform zu verbreiten.
  3. Der Nutzer ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der von Memogic angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Der Nutzer ist weiter verpflichtet, bei Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten unverzüglich die Angaben auf der Plattform anzupassen.
  4. Der Nutzer ist verpflichtet, rechtswidrige und fehlerhafte Inhalte anderer Nutzer, insbesondere solche im Sinne des § 4 (2) dieses Vertrages, unverzüglich nach deren Feststellung an Memogic zu melden. Die Meldung hat über die vom Anbieter innerhalb der App zur Verfügung gestellte Meldefunktion zu erfolgen. Bei Missbrauch der Meldefunktion ist Memogic berechtigt, den Nutzer von der Nutzung der App zu sperren.

§ 5 Vergütung

  1. Die Basisversion der Plattform mit den Dienstleistungen in der Grundversion ist kostenfrei.
  2. Der Nutzer erhält Zugang zum gesamten Leistungsangebot von Memogic durch Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements mit einer wählbaren Laufzeit von einem Monat oder einem Jahr. Das Abonnement wird bei ausbleibender fristgerechter Kündigung automatisch verlängert/erneuert. Für jede angefangenen Laufzeit ist vom Nutzer an den Anbieter ein Pauschalbetrag von 14 EUR (Monatsmodell) oder 150 EUR (Jahresmodell) zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu entrichten. Die Zahlung wird am dritten Werktag des jeweiligen Kalendermonats fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend “Stripe”). Die einzelnen, über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Nutzer auf der Plattform mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter https://stripe.com/de abrufbar.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, die zu zahlende Vergütung bei anfallenden Mehrkosten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechend zu erhöhen.
  4. Über Änderungen der Vergütung informiert der Anbieter den Nutzer sechs Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in Textform. Der Nutzer hat im Falle der Erhöhung der Vergütung das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter mit der Mitteilung über die Vergütungserhöhung hin.

§ 6 Gewährleistung

  1. Der Anbieter gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Plattform und der damit zusammenhängenden Leistungsangebote nach den Maßgaben dieses Vertrages. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.
  2. Für Mängel der Plattform haftet der Anbieter nach den Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen § 536a Abs. 1 BGB nur im Falle eines Verschuldens besteht. Für einen Mangel des Softwareprodukts haftet Memogic ergänzend nach §§ 327 ff. BGB.
  3. Ein Mangel liegt vor, wenn das Softwareprodukt bei vertragsgemäßer Nutzung die in der Funktionalitätsbeschreibung enthaltenen Leistungen nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich vereinbarten Verwendung wesentlich auswirkt.
  4. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht
    1. bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Plattform,
    2. bei Mängeln, die durch Nichteinhaltung von den für die Plattform vorgesehenen angegebenen Nutzungsbedingungen verursacht werden,
    3. bei einer Fehlbedienung durch den Nutzer,
    4. im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die für die Nutzung des Softwareprodukts nicht geeignet sind,
    5. wenn er die vom Anbieter bereitgestellte Aktualisierung nicht installiert, dem Nutzer daraus ein Mangel erwächst und die Voraussetzungen des § 327 f Abs. 2 BGB erfüllt sind,
    6. wenn der Nutzer einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und Memogic infolge der Unterlassung der unverzüglichen Mangelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte oder
    7. wenn der Nutzer den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich seine Rechte nicht vorbehalten hat.
  5. Soweit ein Mangel vom Nutzer angezeigt wurde und die Gewährleistungsansprüche des Nutzers nicht nach Absatz 4 ausgeschlossen sind, ist Memogic verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist – durch Maßnahmen nach eigener Wahl – zu beseitigen. Der Nutzer gibt dem Anbieter in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mangelbeseitigung.
  6. Der Kunde ist bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Mangelbeseitigung, schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Mangelbeseitigung durch den Provider oder sonstiger Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung für den Kunden insbesondere berechtigt, das geschuldete Entgelt entsprechend des Ausmaßes der Beeinträchtigung herabzusetzen (Minderung).
  7. Die Mängelgewährleistungsansprüche verjähren nach drei Jahren.

§ 8 Haftung; Freistellung

  1. Die Parteien haften einander unbeschränkt:
    • bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    • für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen (“Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
  2. Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien ausgeschlossen.
  3. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
  4. Memogic ist ein Anbieter von Hosting-Diensten (vgl. Präambel). Memogic macht sich die Inhalte seiner Nutzer nicht zu eigen und haftet für diese nicht, solange Memogic der Rechtverstoß nicht bekannt ist. Der Nutzer verpflichtet sich, Memogic von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus einem von diesem Nutzer veröffentlichen rechtswidrigen Inhalt erwachsen, freizustellen.
  5. Memogic ist für fremde Rechtsverletzungen nicht verantwortlich, sofern
    1. die Plattform keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information hat und ihr im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
    2. sie unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
    Für die Nutzer besteht die Möglichkeit, Rechtsverletzungen, insbesondere Urheberrechtsverletzungen, an Memogic zu melden.
    Memogic haftet für fremde Rechtsverletzungen nur dann, wenn die Voraussetzungen der Nummer 1 oder Nummer 2 nicht eingehalten wurden.

§ 9 Höhere Gewalt

  1. Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.
  2. Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
  3. Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 2 Monate andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.

§ 10 Datenschutz

Nutzer verpflichten sich, innerhalb von Veröffentlichungen die gesetzlichen Datenschutzregeln einzuhalten.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Dieses Vertragsverhältnis tritt mit der Zustimmung des Nutzers in Kraft. Die Zustimmung zum Entstehen des Vertragsverhältnisses über die Nutzung der kostenlosen und kostenpflichtigen Inhalte erteilt der Nutzer über ein Pop-Up-Fenster auf der Plattform. Das Abonnement wird bei ausbleibender fristgerechter Kündigung automatisch verlängert/erneuert. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird dem Nutzer ein vertragliches Kündigungsrecht eingeräumt. Das Vertragsverhältnis kann dann mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden.
  2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
  3. Bei einer Kündigung durch den Anbieter gilt als wichtiger Grund insbesondere, wenn der Nutzer die fällige Vergütung für zwei Monate nicht entrichtet. Bei anderen Pflichtverletzungen ist die Kündigung nur nach vorheriger Abmahnung zulässig.
  4. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Regelungen des Vertrags ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses § 12 Abs. 2 bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
  3. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
  4. Es existieren keine weiteren Geschäftsbedingungen zwischen Memogic und dem Nutzer. Dies gilt nur dann nicht, wenn Memogic der Geltung weiterer Bedingungen schriftlich durch seine Vertretungsberechtigten zustimmt. Memogic behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden deutlich sichtbar auf memogic.com dokumentiert. Es wird empfohlen, die AGB regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Im Falle weitreichender Änderungen informiert Memogic die Nutzer vor Inkrafttreten der Änderungen.
    Bei einer Änderung dieser AGB wird Memogic die Zustimmung des Kunden auf geeignete Weise einholen.
  5. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).