Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsvereinbarung
zwischen
Memogic GmbH (nachfolgend als „Anbieter“, „Memogic“ bezeichnet)
und
dem Plattform-Nutzer (nachfolgend als „Nutzer“
bezeichnet)
– Anbieter und Nutzer einzeln oder gemeinsam im Folgenden auch “Partei” oder “Parteien”
– Dies vorausgeschickt,
vereinbaren die Parteien den nachfolgenden Vertrag (“Vertrag“):
§ 1 Gegenstand des Vertrags
Gegenstand dieses Vertrags ist die zeitweise Bereitstellung und Nutzung
eines Softwareprodukts (nachfolgend als „Memogic-Plattform“ oder
„Plattform“ bezeichnet) gegen Entgelt. Memogic bietet eine digitale
Wissensverbreitungsplattform an. Zentraler Bestandteil ist die Erstellung,
Anpassung, Aktualisierung, Verbreitung, Vervielfältigung und
Veröffentlichung, Ordnung und der Export von Inhalten (auch „Karten“).
Dokumenten sowie von zur Verfügung gestellten Coachingmaterialien.
§ 2 Bereitstellung von Software durch den Anbieter
-
Der Anbieter stellt dem Nutzer das Recht zur Nutzung der Plattform für
die Dauer dieses Vertrages zum Abruf über das Internet zur Verfügung.
Eine auf die konkreten Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Anpassung
oder Erweiterung der Plattform ist nicht geschuldet und nicht Gegenstand
des Nutzungsvertrages. Die Plattform ist über das Internet zugänglich.
-
Der Anbieter verpflichtet sich, im Bereitstellungszeitraum dem Nutzer
Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Plattform
erforderlich sind, bereitzustellen und diesen darüber zu informieren.
Installiert der Nutzer diese nicht, so haftet Memogic nur dann für einen
Mangel, wenn die Voraussetzungen des § 327 f Abs. 2 BGB erfüllt sind.
-
Die vorgenannte Updateverpflichtung erstreckt sich nicht auf Updates,
mit denen wesentlich neue Funktionen zur Verfügung gestellt werden.
§ 3 Nutzungsrecht
Memogic räumt dem Nutzer ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht
zur Nutzung der Memogic-Plattform ein.
§ 4 Pflichten des Nutzers
-
Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Plattform setzt voraus, dass die
vom Nutzer eingesetzte Hard- und Software den technischen
Mindestanforderungen an die Nutzung der Plattform entsprechen. Er hat
diese technischen Mindestanforderungen sicherzustellen.
-
Der Nutzer verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte oder Inhalte,
für die er nicht die erforderlichen Rechte besitzt, auf der Plattform zu
verbreiten.
-
Der Nutzer ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung
des Vertrages und/oder die Nutzung der von Memogic angebotenen
Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Der Nutzer ist weiter
verpflichtet, bei Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten
unverzüglich die Angaben auf der Plattform anzupassen.
-
Der Nutzer ist verpflichtet, rechtswidrige und fehlerhafte Inhalte
anderer Nutzer, insbesondere solche im Sinne des § 4 (2) dieses
Vertrages, unverzüglich nach deren Feststellung an Memogic zu melden.
Die Meldung hat über die vom Anbieter innerhalb der App zur Verfügung
gestellte Meldefunktion zu erfolgen. Bei Missbrauch der Meldefunktion
ist Memogic berechtigt, den Nutzer von der Nutzung der App zu sperren.
§ 5 Vergütung
-
Die Basisversion der Plattform mit den Dienstleistungen in der
Grundversion ist kostenfrei.
-
Der Nutzer erhält Zugang zum gesamten Leistungsangebot von Memogic durch
Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements mit einer wählbaren
Laufzeit von einem Monat oder einem Jahr. Das Abonnement wird bei
ausbleibender fristgerechter Kündigung automatisch verlängert/erneuert.
Für jede angefangenen Laufzeit ist vom Nutzer an den Anbieter ein
Pauschalbetrag von 14 EUR (Monatsmodell) oder 150 EUR (Jahresmodell)
zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu entrichten. Die Zahlung
wird am dritten Werktag des jeweiligen Kalendermonats fällig. Die
Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe
Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland
(nachfolgend “Stripe”). Die einzelnen, über Stripe angebotenen
Zahlungsarten werden dem Nutzer auf der Plattform mitgeteilt. Zur
Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste
bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der
Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe
sind im Internet unter https://stripe.com/de abrufbar.
-
Der Anbieter ist berechtigt, die zu zahlende Vergütung bei anfallenden
Mehrkosten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechend zu erhöhen.
-
Über Änderungen der Vergütung informiert der Anbieter den Nutzer sechs
Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in Textform. Der Nutzer hat im
Falle der Erhöhung der Vergütung das Recht, den Vertrag außerordentlich
zu kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter mit der Mitteilung über
die Vergütungserhöhung hin.
§ 6 Gewährleistung
-
Der Anbieter gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der
Plattform und der damit zusammenhängenden Leistungsangebote nach den
Maßgaben dieses Vertrages. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt
ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.
-
Für Mängel der Plattform haftet der Anbieter nach den
Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), jedoch mit der
Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen § 536a Abs. 1 BGB nur
im Falle eines Verschuldens besteht. Für einen Mangel des
Softwareprodukts haftet Memogic ergänzend nach §§ 327 ff. BGB.
-
Ein Mangel liegt vor, wenn das Softwareprodukt bei vertragsgemäßer
Nutzung die in der Funktionalitätsbeschreibung enthaltenen Leistungen
nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich
vereinbarten Verwendung wesentlich auswirkt.
-
Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht
-
bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der
Plattform,
-
bei Mängeln, die durch Nichteinhaltung von den für die Plattform
vorgesehenen angegebenen Nutzungsbedingungen verursacht werden,
- bei einer Fehlbedienung durch den Nutzer,
-
im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen
Geräteausstattungen, die für die Nutzung des Softwareprodukts nicht
geeignet sind,
-
wenn er die vom Anbieter bereitgestellte Aktualisierung nicht
installiert, dem Nutzer daraus ein Mangel erwächst und die
Voraussetzungen des § 327 f Abs. 2 BGB erfüllt sind,
-
wenn der Nutzer einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und Memogic
infolge der Unterlassung der unverzüglichen Mangelanzeige keine
Abhilfe schaffen konnte oder
-
wenn der Nutzer den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich seine
Rechte nicht vorbehalten hat.
-
Soweit ein Mangel vom Nutzer angezeigt wurde und die
Gewährleistungsansprüche des Nutzers nicht nach Absatz 4 ausgeschlossen
sind, ist Memogic verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessenen
Frist – durch Maßnahmen nach eigener Wahl – zu beseitigen. Der Nutzer
gibt dem Anbieter in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur
Durchführung der Mangelbeseitigung.
-
Der Kunde ist bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Mangelbeseitigung,
schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und
endgültiger Verweigerung der Mangelbeseitigung durch den Provider oder
sonstiger Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung für den Kunden
insbesondere berechtigt, das geschuldete Entgelt entsprechend des
Ausmaßes der Beeinträchtigung herabzusetzen (Minderung).
- Die Mängelgewährleistungsansprüche verjähren nach drei Jahren.
§ 8 Haftung; Freistellung
-
Die Parteien haften einander unbeschränkt:
- bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
-
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit;
-
für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig
vertrauen und vertrauen dürfen (“Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt
auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu
erwartenden Schaden;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien ausgeschlossen.
-
Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten
von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der Parteien.
-
Memogic ist ein Anbieter von Hosting-Diensten (vgl. Präambel). Memogic
macht sich die Inhalte seiner Nutzer nicht zu eigen und haftet für diese
nicht, solange Memogic der Rechtverstoß nicht bekannt ist. Der Nutzer
verpflichtet sich, Memogic von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus
einem von diesem Nutzer veröffentlichen rechtswidrigen Inhalt erwachsen,
freizustellen.
-
Memogic ist für fremde Rechtsverletzungen nicht verantwortlich, sofern
-
die Plattform keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder
der Information hat und ihr im Falle von Schadensersatzansprüchen
auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die
rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird,
oder
-
sie unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen
oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt
haben.
Für die Nutzer besteht die Möglichkeit, Rechtsverletzungen,
insbesondere Urheberrechtsverletzungen, an Memogic zu melden.
Memogic haftet für fremde Rechtsverletzungen nur dann, wenn die
Voraussetzungen der Nummer 1 oder Nummer 2 nicht eingehalten wurden.
§ 9 Höhere Gewalt
-
Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sind die Parteien
zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.
-
Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare
Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes
Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar
ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste,
nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht
verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen
seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
-
Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn ein Ereignis höherer
Gewalt länger als 2 Monate andauert und eine einvernehmliche
Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.
§ 10 Datenschutz
Nutzer verpflichten sich, innerhalb von Veröffentlichungen die
gesetzlichen Datenschutzregeln einzuhalten.
§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung
-
Dieses Vertragsverhältnis tritt mit der Zustimmung des Nutzers in Kraft.
Die Zustimmung zum Entstehen des Vertragsverhältnisses über die Nutzung
der kostenlosen und kostenpflichtigen Inhalte erteilt der Nutzer über
ein Pop-Up-Fenster auf der Plattform. Das Abonnement wird bei
ausbleibender fristgerechter Kündigung automatisch verlängert/erneuert.
Nach Ende der Vertragslaufzeit wird dem Nutzer ein vertragliches
Kündigungsrecht eingeräumt. Das Vertragsverhältnis kann dann mit einer
Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden.
-
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
eine Partei vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht
aus diesem Vertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das
Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
-
Bei einer Kündigung durch den Anbieter gilt als wichtiger Grund
insbesondere, wenn der Nutzer die fällige Vergütung für zwei Monate
nicht entrichtet. Bei anderen Pflichtverletzungen ist die Kündigung nur
nach vorheriger Abmahnung zulässig.
- Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
§ 12 Schlussbestimmungen
-
Sollten einzelne Regelungen des Vertrags ganz oder teilweise gegen
zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder
unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
-
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses § 12
Abs. 2 bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt
ist.
-
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen
nicht.
-
Es existieren keine weiteren Geschäftsbedingungen zwischen Memogic und
dem Nutzer. Dies gilt nur dann nicht, wenn Memogic der Geltung weiterer
Bedingungen schriftlich durch seine Vertretungsberechtigten zustimmt.
Memogic behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Änderungen werden deutlich sichtbar auf memogic.com dokumentiert. Es
wird empfohlen, die AGB regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Im
Falle weitreichender Änderungen informiert Memogic die Nutzer vor
Inkrafttreten der Änderungen.
Bei einer Änderung dieser AGB wird
Memogic die Zustimmung des Kunden auf geeignete Weise einholen.
-
Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus
diesem Vertrag die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).